Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 19.06.07 mitgeteilt, dass die Pflegeversicherung ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme bleibt. Interessant dürfte hierbei insbesondere sein, dass die Leistungen der Pflegeversicherung (seit 1995 in der Höhe unverändert) angepasst werden.
Die Reform der Pflegeversicherung soll den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken, die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen unterstützen sowie die Leistungen individuell auf die Bedarfe der Menschen ausrichten. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden.

 

• Die ambulanten Sachleistungsbeträge werden bis 2012 stufenweise wie folgt angehoben:

 

Pflegestufe    bisher €    2008     2010    2012
Stufe I          384         420       450      450
Stufe II         921         980    1.040    1.100
Stufe III*    1.432      1.470    1.510    1.550


*Die Stufe III für Härtefälle im ambulanten Bereich in Höhe von 1.918 €/monatlich bleibt unberührt.

• Das Pflegegeld wird bis 2012 wie folgt angehoben:
Pflegestufe    bisher €    2008     2010    2012
Stufe I          205          215      225      235
Stufe II         410          420      430      440
Stufe III*      665          675      685      700


• Die stationären Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Die
Stufe III und Stufe III in Härtefällen werden bis 2012 stufenweise wie folgt verändert:

Pflegestufe    bisher €    2008     2010    2012
Stufe III        1.432       1.470    1.510  1.550
Stufe III        1.688       1.750    1.825  1.918
(Härtefall)

Quelle:BMG