Kraftfahrzeughilfe für Behinderte deckt nicht alles ab

BSG: Stellplatz bei der Arbeit wird nicht erstattet

Behinderte können nicht die Erstattung sämtlicher Mehrkosten verlangen, die durch ihre Behinderung bei der Fahrt zur Arbeit entstehen. Die Hilfen seien auf den Führerschein und das Fahrzeug beschränkt, heißt es in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Es wies damit die Klage einer gehbehinderten Frau ab, die an ihrer Arbeitsstelle einen Parkplatz gemietet hatte, um lange Wege vom Auto zur Arbeit zu vermeiden. (Az: B 7a AL 34/06 R).