Abwrackprämie wird auf das Arbeitslosengeld II nicht angerechnet

Einnahmen - wie die sogenannte Abwrackprämie (staatliche Umweltprämie) - dienen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II und sind deshalb hierauf nicht anrechenbar.

Die von der Bundesregierung initiierte Umweltprämie in Höhe von 2500€ diente der Reduzierung der Schadstoffbelastung und der Stärkung der Nachfrage von Personenkraftwagen. Demgegenüber verfolgt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen den Zweck der Sicherung von Unterhalt oder Eingliederung.

Eine Anrechnung der Prämie als Einkommen auf Leistungen des SGB II würde den von der Bundesregierung mit der Umweltprämie verfolgten Zweck vereiteln.

Urteil vom 30.03.2010 - S 18 AS 168/09 - nicht rechtskräftig – Berufung anhängig unter Az: L 7 AS 731/10

Quelle: SG Detmold, Pressemitteilung vom 10.02.11