Sozialhilfe

Seit 2005 gibt es das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen finden sich nunmehr im SGB XII. Für Erwerbsfähige ist "die Hilfe zum Lebensunterhal" nunmehr im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt ist. Ein paar Erläuterung zu diesem Bereich finden Sie unter Informationen/Hartz IV.

Sind Sie jedoch nicht erwerbsfähig (z.B. aufgrund einer Behinderung), fallen Sie auch weiterhin in den Geltungsbereich des SGB XII.

Im Rahmen der Sozialhilfe können Sie durch den Staat bei einer wirtschaftlichen Notlage, die ihnen die Führung eines menschenwürdigen Lebens unmöglich macht und die sie durch eigene Mittel und Kräfte nicht beheben können, Hilfe erhalten.

Die Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe ist nach Regelsätzen gestaffelt. Sie dient zum Beispiel der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung oder Unterkunft.

Es sind aber auch Hilfen für besondere Lebenslagen wie vorbeugende Gesundheitshilfe oder Eingliederungshilfe für Behinderte möglich.

Die Sozialhilfe gehört mit Sicherheit nicht zu den leicht zu überschauenden Rechtsgebieten und die ersten Hürden können schon im Rahmen der Antragstellung oder bei einem Widerspruch auf Sie zukommen.

Sie sollten sich nicht scheuen, sich frühzeitig von einem auf diesem Gebiet tätigen Anwalt informieren oder vertreten zu lassen. Sie können uns gerne für eine erste Anfrag auch per Email kontaktieren.