Sozialrecht

Der Bereich Sozialrecht umfasst die Sozialversicherung und die Hilfen des Staates.

Rechtsanwältin Schaal ist seit vielen Jahren insbesondere im dem Bereich der Sozialversicherung tätig. Weiterführende Information zu Hilfe des Staates (Sozialhilfe)  finden Sie in einem separaten Bereich.

Grundsicherung können sie ab einem Alter von 65 Jahren erhalten oder wenn Sie aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auch wenn Ihre Rente zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, können Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Die Grundsicherung müssen Sie beantragen. Zu Fragen der Antragsstellung und des Antragsverfahrens sowie zu den verschiedenen Zuschussmöglichkeiten und die Höhe des Grundsicherungsbedarfes wenden Sie sich bitte an mich. Es kommt in diesen Fragen sehr stark auf ihr finanzielles Umfeld an, so dass mir weitere Ausführungen an dieser Stelle kaum möglich sind.

Für Fragen zum Thema Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 lesen Sie bitte den Beitrag unter Informationen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann dazu verpflichtet sein, besondere Behandlungskosten zu übernehmen. Der Bereich des Krankenversicherungsrechtes ist sehr komplex, so dass es sich für Sie lohnen kann, sich bei bestimmten Fragen anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen.