Anwaltskosten

Die nicht gerade leicht zu durchschauende Struktur des Gebührenrechts führt oftmals zu Hemmungen, einen Anwalt aufzusuchen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen kleinen überblick verschaffen.

Es sollte für einen Rechtsanwalt kein großes Problem sein, Ihnen nach einer kurzen Schilderung des  Problemes die etwaigen Kosten nennen zu können. Sie haben dann noch immer die Möglichkeit, sich für oder gegen die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung zu entscheiden.

Es sind verschiedene Formen der Vergütung denkbar:

  • gesetzliche Vergütung

Die Kosten für den Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Aufgrund der sehr komplexen Regelungen sollten Sie sich daher schon bei einem ersten Gespräch mit einem Rechtsanwalt nach den Kosten erkundigen. Dieser kann Ihnen zumindest den Streitwert und etwaige Kosten überschlägig mitteilen. Alternativ können Sie auch den unten aufgeführten Kostenrechner bemühen.

  • Pauschalpreise

Für bestimmte Beratungen ist es denkbar, vorab eine Pauschale zu vereinbaren. Diese richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsaufwand und des Haftungsrisikos. Der Vorteil für den Mandanten liegt auf der Hand: die entstehenden Kosten sind von anfang an verbindlich festgelegt.

  • Abrechnung über Stundensätze

Der Arbeitsaufwand des Anwaltes wird zeitlich erfasst und mit einem vorher vereinbarten Stundensatz vergütet.

  • Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese - je nach Tarifmodell - die Kosten des Rechtsanwaltes. Beachten Sie unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen und fragen Sie im Zweifel lieber vorher den zuständigen Sachbearbeiter, ob im konkreten Fall der Versicherungsschutz besteht.

Bei einem außergerichtlichen Verfahren (z.B. Widerspruchsverfahren) fallen grundsätzlich nur die Kosten für einen Rechtsanwalt an. Ob Sie diese Kosten auch bei einem erfolgreichen Widerspruch selbst tragen müssen, hängt auch davon ab, wie kompliziert das Verfahren ist. Der Anwalt ihres Vertrauens kann Ihnen diese Frage beantworten.

Soweit Ihr Einkommen für die Gerichts- und Anwaltskosten nicht ausreicht, müssen Sie jedoch nicht auf Ihr "gutes Recht" verzichten, sondern können Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.