Beratungshilfe

Beratungshilfe - was ist das eigentlich?

Beratungshilfe kann für die Wahrnehmung Ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werden. Wenn Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, müssen Sie die Kosten des Rechtsanwaltes in diesem Fall nicht selbst tragen.

Beratungshilfe wird für

  • zivilgerichtliche
  • arbeitsrechtliche
  • verwaltungsrechtliche
  • sozialrechtliche
  • strafrechtliche

Beratungen gewährt. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens können Ihre Kosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden.

Kann ich Beratungshilfehilfe bekommen?

Beratungshilfe kann beantragt werden, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Zusammengefasst sind also drei Punkte zu beachte:

  • Sie wollen sich anwaltlich beraten lassen ohne in dieser Frage bereits ein gerichtliches Verfahren zu führen.
  • Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus, einen Anwalt aufzusuchen.
  • Eines der oben aufgeführten Verfahren ist einschlägig.

Beratungshilfeschein

Soweit Ihnen Beratungshilfe zusteht, bekommen Sie auf Antrag einen Beratungshilfeschein. Mit diesem gehen zu dem Anwalt Ihrer Wahl und geben diesen dort ab. Durch den Beratungshilfeschein sind sowohl die rechtliche Beratung, als auch  ein außergerichtliches Vertreten gegenüber dem Gegner abgedeckt (mit Ausnahme des Strafverfahrens - hier ist nur die Beratung abgedeckt).

Wo kann ich den Beratungshilfeschein bekommen?

Sie können einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufzusuchen. Dieser wird dann Ihren Antrag auf Beratungshilfe an das zuständige Gericht weiterleiten.

Alternativ können Sie sich auch selbst an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Eine Übersicht der Berliner Amtsgerichte finden Sie hier.

Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, können Sie hier das für Sie zuständige Amtsgericht problemlos finden.

Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie hier:

  • Antrag für die Bewilligung von Beratungshilfe
  • Informationen zur Prozesskostenhilfe

Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung