Kindergeld

Wer eine hilflose Person (Merkzeichen "H" im Behindertenausweis bzw. Einstufung als schwerstpflegebedürftig, Pflegestufe III) persönlich in seiner Wohnung oder in der des behinderten Menschen pflegt, kann entweder die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschbetrag von 924,00 Euro geltend machen.

Kindergeld und Freibeträge für behinderte Kinder Eltern erhalten für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Kindergeld oder Freibeträge für Kinder nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen. Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihr Alter berücksichtigt werden.

Die Behinderung des Kindes und die Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten, müssen allerdings vor Vollendung des 27. Lebensjahres vorgelegen haben.

Daneben können andere kindbedingte Steuerermäßigungen in Betracht kommen. Näheres hierzu ist beim Finanzamt zu erfragen.