Pflegestufen

Beachten Sie unbedingt, dass es bei Kindern auf den altersentsprechenden Pflegebedarf ankommt. Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier.

Wie Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, finden Sie unter Schwerpunkte/Pflegeversicherungsrecht. Wenn sich der Medzinische Dienst der Krankenkassn bei Ihnen zu einer Begutachtung angemeldet hat, sollten Sie sich darauf gut vorbereiten.

 

Die Stufen der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI sind wie folgt aufgeteilt:

Pflegestufe I - erhebliche PflegebedÜrftigkeit

Voraussetzungen

  • Bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sind mindestens einmal täglich Hilfen erforderlich

und zusätzlich

  • mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt

Zeitraum

Mindestens 90 Minuten, wobei auf die Grundpflege wenigstens 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige

Voraussetzungen

  • Bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sind mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfen erforderlich

und zusätzlich

  • mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt

Zeitraum

Mindestens 3 Stunden, wobei auf die Grundpflege wenigstens 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige

Voraussetzungen

  • Bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sind rund um die Uhr (auch nachts) Hilfen erforderlich

und zusätzlich

  • mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt

Zeitraum

Mindestens 5 Stunden, wobei auf die Grundpflege wenigstens 4 Stunden entfallen müssen.