Pflegestufen
Beachten Sie unbedingt, dass es bei Kindern auf den altersentsprechenden Pflegebedarf ankommt. Eine tabellarische Übersicht finden Sie hier.
Wie Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, finden Sie unter Schwerpunkte/Pflegeversicherungsrecht. Wenn sich der Medzinische Dienst der Krankenkassn bei Ihnen zu einer Begutachtung angemeldet hat, sollten Sie sich darauf gut vorbereiten.
Die Stufen der Pflegebedürftigkeit nach § 15 SGB XI sind wie folgt aufgeteilt:
Pflegestufe I - erhebliche PflegebedÜrftigkeit
Voraussetzungen
- Bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sind mindestens einmal täglich Hilfen erforderlich
und zusätzlich
- mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt
Zeitraum
Mindestens 90 Minuten, wobei auf die Grundpflege wenigstens 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige
Voraussetzungen
- Bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sind mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfen erforderlich
und zusätzlich
- mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt
Zeitraum
Mindestens 3 Stunden, wobei auf die Grundpflege wenigstens 2 Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige
Voraussetzungen
- Bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität sind rund um die Uhr (auch nachts) Hilfen erforderlich
und zusätzlich
- mehrfach in der Woche Hilfe im Haushalt
Zeitraum
Mindestens 5 Stunden, wobei auf die Grundpflege wenigstens 4 Stunden entfallen müssen.